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Charterschein - Fahren ohne Führerschein
Auch bei uns kann man ohne Bootsführerschein an Bord gehen. Sie erhalten den Charterschein nach einer gründlichen Einweisung in Theorie und Praxis.
Charterschein:
Der Charterschein gilt nur für gemietete Sportboote, die maximal für 10 Personen zugelassen
und haftpflichtversichert sind. Die Bootslänge
ist auf 15 Meter beschränkt, die
Bootsgeschwindigkeit auf 12 km/h im stillen Wasser begrenzt. Der Charterschein ist kein
Ersatz für den normalerweise notwendigen Boots-führerschein. Er ist eine zeitlich und
räumlich begrenzte anerkannte Bescheinigung über die Befähigung, das Sportboot auf
den unten angegebenen Binnenschifffahrts-straßen zu führen.
Es gelten folgende Beschränkungen:
(MEW = Müritz-Elde-Wasserstrasse)
1. Fahrverbot ab Windstärke 4 Beaufort
2. Durchfahrt (ohne Unterbrechung) nur in der bezeichneten Fahrrinne
3. Alle Personen müssen Schwimmwesten tragen
4. Telefonischer Abruf über die Befahrbarkeit (Wind, Wetter) beim Vercharterer vor der Einfahrt
5. Telefonische Meldung beim Vercharterer nach der Durchfahrt oder bei Fahrtunterbrechung
6. Fahrt nur entlang der Fahrrinnenbezeichnung des westlichen Ufers
7. Telefonische Meldung beim Unternehmen am Zielort oder bei Fahrtunterbrechung
Der Charterschein wird nach einer umfassenden Einweisung in die Handhabung des
Schiffes und gegebenenfalls auch einer Probefahrt für den Charterzeitraum ausgestellt.
Den dadurch entstehenden Mehraufwand berechnen wir zusätzlich mit 75,-€.
