Bootsurlaub mit Hund
Hund an Bord
Ein Bootsurlaub mit Hund. Wenn die Familie in der Urlaub fährt, ist auch der Hund mit dabei. Er ist ja ein Familienmitglied.
Natürlich dürfen Bello & Co. generell auch mit an Bord. Doch es gibt hier einiges zu beachten. Nicht auf allen Booten sind Tiere auch zugelassen. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie sehr gerne, versuchen all Ihre Wünsche zu erfüllen, geben wertvolle Tipps.
Bello & Co. sollte kein Problem sein
Der Bootsurlaub sollten für alle die schönsten Tage im Jahr werden. Allergiker dürfen allerdings nicht mit Tierhaaren in Kontakt kommen.
Daher haben viele Charterunternehmen spezielle Boote im Programm, auf denen Tiere nicht gestattet sind. Daher ist es möglich, dass die gewünschte Traumyacht nicht zur Verfügung stehen kann. Wenn dies Mal vorkommen sollte, dann haben unsere Partner nichts gegen Ihren Liebling im Speziellen, dann geht es um den Gesundheitsschutz von Allergikern. Bedenken sich auch, dass bestimmte Bootstypen wegen ihrer Bauart nicht wirklich für Hunde geeignet, weil es beispielsweise nicht genügend Platz gibt.
Deshalb raten wir Ihnen, sprechen Sie uns rechtzeitig vor Ihrem Törn an und wir kümmern uns darum, dass wir Schiffe nach Ihrem Geschmack finden, wo Bello & Co. mitkommen können. Wenn Sie dann eine Pauschale für Ihren Liebling entrichten, steht einem Törn mit Vierbeiner nichts mehr im Weg.
Denken Sie auch daran, Ihren Liebling fit für einen Törn zu machen. Das fängt schon bei der Planung des Törns an. Ihr Hund sollte mindestens einmal am Tag sich auch an Land austoben können. Hunde sich oftmals „Wasserratten“, lieben das Wasser und schwimmen auch gerne mal. Das kann aber den Auslauf nicht ersetzen. Denken Sie auch an der Körbchen oder die geliebte Kuscheldecke, damit Bello sich gleich auf der Yacht heimisch fühlen kann.
Denken Sie auch an rechtliche Hindernisse
Innerhalb der EU und wenn Sie zu Ihrer Wunschdestination mit dem Auto oder Zug anreisen, dann dürften dem keine veterinärrechtlichen Bedenken gegenüberstehen. Aber wie ist es außerhalb der EU?
- Das A&O auch bei Reisen innerhalb der EU ist eine gültige Tollwutimpfung, die im Heimtierausweis eingetragen ist. Bei einer Erstimpfung muss ein Zeitraum von mindestens 21 Tagen zurückliegen, damit diese anerkannt wird. Danach muss diese Impfung in dem Wiederholungsrhythmus erfolgen, wie es der Impfstoffhersteller vorschreibt.
- Ihr Liebling muss zur Identifizierung gechipt sein beziehungsweise eine gut lesbare Tätowierung tragen.
- Der Heimtierausweis, der vom Haustierarzt ausgestellt wurde, ist stets auf Reisen mitzunehmen.
- Bei Reisen außerhalb der EU sollten sich zwingend die für das Zielland geltenden rechtlichen Voraussetzungen herausgesucht werden, damit Sie bei der Einreise keine Probleme haben und Ihr Liebling mit auf den Törn gehen kann. Beispiel USA: Hier ist eine Tollwutimpfung ebenfalls notwendig. Hier müssen nach der Erstimpfung aber 30 Tage vergangen sein. Übrigens können von Bundesstaat zu Bundesstaat die Einreisebedingungen variieren.
- Wenn Sie per Flugzeug an Ihren Startort ihres Törns gelangen wollen, studieren Sie auch die Rahmenbedingungen ihrer Airline, was bei der Mitnahme Ihres Lieblings erforderlich ist. Ein Tipp: Meist ist die Anzahl der beförderten Tiere pro Flug limitiert; buchen Sie deshalb besonders frühzeitig. Das Mitfliegen in der Kabine ist nur für Hunde bis 8 kg Körpergewicht (inkl. Transportbehältnis) möglich. Näheres erfragen Sie bitte bei der Airline. Größere Tier werden im Frachtraum in speziellen Boxen mitgenommen.
- Am Urlaubsort ist es notwendig, dass Sie den Kontakt Ihres Lieblings zu einheimischen Tieren minimieren. Denken Sie bei Wiedereinreise in Deutschland an die hiesigen Bestimmungen.
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